Du liebst Deinen Hund über alles - mit all seinen Macken und Eigenheiten. Und genau so soll es auch sein. Unangenehm wird es nur, wenn Dein Hund für einen Nachmittag zu Freunden gegeben wurde und dort die Designer-Schuhe zerkaut hat.
In diesem Beitrag erfährst Du, für welche Hunde eine Haftpflicht ohnehin Pflicht ist und wann sich die Kosten auch für andere Hunderassen lohnen.
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Die Hundeverordnung von Baden-Württemberg, bekannt als „Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde“, trat im Jahr 2000 in Kraft.
Drei Jahre später, 2003, folgte eine ausführliche Verwaltungsvorschrift, die vom Innenministerium und dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum veröffentlicht wurde, um die Begriffe und Regelungen des Gesetzestextes genauer zu erklären.
Diese Verordnung richtet sich vor allem an die Halter von Kampfhunden und als gefährlich eingestuften Hunden. Diese müssen eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Hinweis: Selbst Hunde, die allgemein als ungefährlich gelten, können Personen oder Gegenstände beschädigen. Nach dem Gesetz ist der Halter in solchen Fällen zur Übernahme der vollen Schadenssumme verpflichtet.
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Nachfolgend siehst Du eine Übersicht zu allen Bundesländern, wo eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Das Hundegesetz in Baden-Württemberg unterscheidet nach Listenhunden und nach "potenziell gefährlichen Hunderassen". In beiden Fällen müssen Halter einer Haftpflicht für ihre Hunde abschließen.
Als Listenhunde oder Kampfhunde werden laut Landesverordnung diejenigen Rassen bezeichnet, die aufgrund ihrer Eigenschaften, Zucht, Haltung oder Ausbildung als aggressiv oder gefährlich gegenüber Menschen und anderen Tieren gelten. Zu diesen Hunderassen zählen:
Darüber hinaus können auch andere Rassen oder deren Mischungen als Listenhunde eingestuft werden, falls sie Anzeichen von erhöhter Aggressivität oder Gefahr zeigen. Dazu gehören:
Die Einstufung eines Hundes als Kampfhund erfolgt nach einer Verhaltensprüfung durch das zuständige Bürgermeisteramt oder Landratsamt.
Die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, erteilt die Ortspolizeibehörde, sofern unter anderem der Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung geführt werden kann.
In der Hundeverordnung Baden-Württembergs werden zudem Hunde als gefährlich klassifiziert, die zwar nicht per Rasse als Kampfhunde gelten, aber dennoch aufgrund ihres Verhaltens eine Bedrohung für Menschen oder Tiere darstellen können.
Hunde, die als gefährlich gelten, zeichnen sich durch folgende Verhaltensweisen aus:
Laut dem Hundegesetz in BaWü dürfen Kampfhunde und als gefährlich geltende Hunde in der Öffentlichkeit nur von Personen geführt werden, die diese Hunde zuverlässig und sicher handhaben können.
Voraussetzung dafür ist, dass der Halter oder die beauftragte Person volljährig ist und die körperliche Eignung besitzt, das Tier zu kontrollieren. Zudem ist erforderlich, dass die Person über die nötige Sachkunde verfügt, die unter anderem durch den Erwerb eines Hundeführerscheins nachgewiesen werden kann.
Vom Alter von sechs Monaten an müssen sowohl Kampfhunde als auch deren Kreuzungen und als gefährlich eingestufte Hunde in der Öffentlichkeit stets angeleint sein und einen Maulkorb tragen.
Am Halsband des Hundes muss zudem eine Kennzeichnung angebracht sein, die eine eindeutige Identifikation des Halters ermöglicht. Bei als gefährlich klassifizierten Hunden ist eine zusätzliche Kennzeichnung, wie etwa eine Tätowierung im Ohr, erforderlich.
Es ist weiterhin wichtig, dass der Halter oder die beauftragte Person beim Ausführen des Hundes stets eines der folgenden Dokumente mitführt:
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Auch wenn in BaWü eine Versicherung für Deinen Hund vielleicht nicht unbedingt vorgeschrieben ist, empfehlen wir Dir dringend, diesen Schritt zu erwägen. In den meisten Fällen betragen die Kosten nämlich weniger als 100 Euro pro Jahr.
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Wir empfehlen jedem Hundebesitzer in BaWü dringend, sich gründlich über die Pflichten für Hundehalter in der Hauptstadt zu informieren. Missachtung dieser Regeln kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Darüber hinaus lohnt sich eine Haftpflicht auch für Hunderassen, die nicht als potenziell gefährlich eingestuft sind. Denn wenn erstmal etwas oder jemand zu Schaden gekommen ist, wird es schnell teuer.