In Deutschland ist die Hundeverordnung Ländersache. Das bedeutet, dass man nicht in jedem Bundesland verpflichtete ist, eine Haftpflicht für seinen Vierbeiner abzuschließen.
Wie die Lage in Bayern aussieht und welche Hunderassen auf jeden Fall versichert werden müssen, erfährst Du in diesem Beitrag.
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In Bayern trat die „Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit“ bereits 1992 in Kraft. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen wurde durch Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in den Jahren 1994 und 2004 bestätigt.
Diese Regelung gründet auf Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes und betrifft die Haltung gefährlicher Tiere.
Laut dem bayerischen Hundegesetz ist eine Hundehalterhaftpflicht nicht generell vorgeschrieben. Jedoch kann in einigen Gemeinden der Abschluss einer solchen Versicherung notwendig sein, um die Erlaubnis für die Haltung eines Kampfhundes zu erhalten.
Hinweis: Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung empfehlen wir Hundebesitzern jeder Art dringend, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Denn das Gesetz verlangt von allen Hundehaltern, für Schäden aufzukommen, die ihr Hund verursacht. Fehlt der Versicherungsschutz, können die entstehenden Kosten im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein.
Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung ohnehin Pflicht ist.
Nach dem bayerischen Hundegesetz werden Listenhunde oder Kampfhunde aufgrund ihrer erhöhten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder anderen Tieren definiert, die entweder durch Zucht, Ausbildung oder aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale entstanden sind.
Die folgenden Rassen und deren Kreuzungen gelten in Bayern als unwiderlegbar Kampfhunde:
Für die Haltung eines solchen Hundes ist eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde erforderlich, die allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, wie berechtigtem Interesse, Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Antragstellers, erteilt wird.
Achtung: Die Gemeinden können auch verlangen, dass eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegt.
Bei den folgenden Rassen und deren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund prinzipiell angenommen, kann aber widerlegt werden:
Die Widerlegung in der zweiten Gruppe erfolgt durch Vorlage eines Negativzeugnisses, das von einem berechtigten Tierarzt und/oder Sachverständigen ausgestellt wird und besagt, dass der Hund keine Gefahr für Mensch und Tier darstellt.
Unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer der beiden Gruppen kann ein Hund auch individuell als Kampfhund eingestuft werden, wenn er speziell zur Steigerung seiner Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgebildet wurde.
Im Unterschied zu den Gesetzgebungen anderer Bundesländer macht die bayerische Hundeverordnung keinen Unterschied zwischen Kampfhunden und sogenannten gefährlichen Hunden.
Das bayerische Hundegesetz setzt keine landesweiten Verpflichtungen für das Anleinen von Hunden oder das Tragen eines Maulkorbs fest. Stattdessen können die jeweils zuständigen Gemeinden eigene Verordnungen für Kampfhunde und andere große Hunderassen erlassen. Es liegt ebenfalls im Ermessen der Gemeinden, Regelungen zu erlassen, die Hunde aller Rassen und Größen betreffen.
Es ist für Hundehalter somit besonders wichtig, sich genau über die an ihrem Wohnort geltenden gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb des Bundeslandes, da sich die Verordnungen zur Hundehaltung von Ort zu Ort unterscheiden können.
Zudem haben die Gemeinden die Befugnis, Einzelfallregelungen zu treffen, etwa das Anbringen von Schließvorrichtungen und Warnschildern an Grundstücken.
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Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können variieren, je nachdem, um welche Art von Hund es sich handelt und wo Du lebst. Die Police für kleinere Hunde oder solche, die nicht als gefährlich eingestuft sind, bewegen sich die Preise bei etwa 50 Euro pro Jahr.
Neben der Hunderasse und Wohnort spielen aber auch noch weitere Faktoren mit rein. Allen voran: die Versicherung, eine mögliche Vorgeschichte und die Höhe der Deckungssumme.
Auch wenn in Baden-Württemberg eine Versicherung für Deinen Hund vielleicht nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, legen wir Dir nahe, diesen Schritt ernsthaft in Betracht zu ziehen. In den meisten Fällen belaufen sich die Kosten auf weniger als 100 € jährlich.
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In keinem anderen Bundesland ist die Hundeverordnung so undurchsichtig wie in Bayern. Denn hier entscheiden die Gemeinden ganz allein, welche Hunde in jedem Fall eine Haftpflicht benötigen.
Doch ganz unabhängig davon raten wir jedem Hundehalter zu einer Haftpflicht. Das Preis-Leistungs-Verhältnis steht in keinem Verhältnis zu den Kosten im Ernstfall.
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