In Deutschland existiert keine flächendeckende Regelung zur Versicherungspflicht für Hundehalter. Daher ist es umso wichtiger, dass Du Dich diesbezüglich rechtzeitig informierst, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
In diesem Artikel findest Du heraus, ob in Berlin eine Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben ist. Außerdem zeigen wir Dir was hinsichtlich der Hundeverordnung noch zu beachten ist.
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Laut dem „Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“ ist es erforderlich, dass jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung für seinen Hund abschließt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Hunderasse im Gesetzestext genannt wird oder ob der Hund aufgrund gesetzlicher Vorgaben als gefährlich eingestuft wird.
Der Gesetzgeber hat spezifische Anforderungen für den Abschluss einer solchen Versicherung festgelegt.
Nach Abschnitt I § 1 Absatz (6) des Berliner Hundegesetzes muss die Versicherung sowohl Personen- als auch Sachschäden abdecken. Die Mindestversicherungssumme muss eine Million Euro betragen, während die Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall nicht mehr als 500 Euro ausmachen darf.
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Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung ein Muss ist.
In Abschnitt II § 4 Absatz (1) des Berliner Hundegesetzes wird festgelegt, wann Hunde als gefährlich einzustufen sind. Ein Hund wird als gefährlich betrachtet, wenn er
Im folgenden Absatz sind die Rassen und Gruppen von Hunden aufgezählt, die grundsätzlich als gefährlich angesehen werden. Dazu gehören zurzeit:
Hinweis: Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Rassen werden ebenfalls als ein Risiko für die öffentliche Sicherheit betrachtet.
Für diese Hunde bestehen gemäß § 5 besondere Melde- und Kennzeichnungspflichten sowie laut § 6 spezielle Pflichten für die Führer und Halter. Laut § 5 ist vom Halter ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und mittels eines Hundeführerscheins die notwendige Sachkunde nachzuweisen.
Ferner ist zu belegen, dass der Hund keine übermäßige Kampfbereitschaft oder Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren zeigt.
Eine Gesetzesänderung im Jahr 2016 führte dazu, dass von ursprünglich zehn Rassen nunmehr drei Rassen prinzipiell als gefährlich klassifiziert werden. Das Gesetz erlaubt mittlerweile sinnvolle Änderungen. Beispielsweise können gefährliche Hunde über einen Wesenstest von der Einschränkung befreit werden.
§ 6 enthält allgemeine Regelungen für das Halten und Führen von als gefährlich eingestuften Hunden. Unter anderem müssen solche Hunde von Personen geführt oder gehalten werden, die über 18 Jahre alt sind und die notwendige gesetzliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen.
Ab dem siebten Lebensmonat ist für die gefährlich eingestuften Hunde das Tragen eines Maulkorbs vorgeschrieben. Weitere Details zu den Rechten und Pflichten von Hundehaltern in Berlin sowie zu den Definitionen von Zuverlässigkeit und Sachkunde können der geltenden Berliner Hundeverordnung entnommen werden.
Seit einer Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, besteht in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht. Ausnahmen von dieser Regel gelten in folgenden Fällen:
Weitere wesentliche Bestimmungen des Berliner Hundegesetzes: Hunde, die in Berlin registriert sind, müssen durch einen Chip gemäß der ISO-Norm gekennzeichnet sein. Außerdem müssen sie außerhalb des gesicherten Grundstücks des Halters ein Halsband tragen, auf dem Name und Adresse des Halters vermerkt sind.
Achtung: Diese Vorschriften sind besonders in Bezug auf den Versicherungsschutz wichtig. Obwohl viele Hundehaftpflichtversicherungen keine generelle Leinenpflicht vorschreiben, kann der Halter bei einem Schaden, der unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen entsteht, mitverantwortlich gemacht werden – insbesondere, wenn für den betreffenden Ort eine Leinenpflicht besteht.
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Selbst wenn Dein Hund nicht der Versicherungspflicht unterliegt, ist es dennoch ratsam, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Immerhin kostet sie jährlich weniger als 100 Euro.
Es spielt keine Rolle, ob Dein Hund bei Dir zuhause, bei Freunden oder auf der Hundewiese Schäden verursacht – die Versicherung übernimmt die Kosten. Abhängig vom Versicherer sind sogar Schäden während Auslandsaufenthalten sowie die Hundebetreuung durch Dritte abgedeckt.
Es gibt also kaum stichhaltige Gründe gegen eine Hundehaftpflichtversicherung. Wenn Du also mal in einer Diskussion stecken solltest, hast Du hier ein paar gute Argumente. Berliner haben ohnehin keine Wahl.
Wir empfehlen jedem Hundebesitzer in Hamburg dringend, sich gründlich über die Pflichten für Hundehalter in der Hauptstadt zu informieren. Wer diese Vorschriften nicht befolgt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes.
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