In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Versicherungspflicht für Hundebesitzer. Umso wichtiger ist es, dass Du Dich rechtzeitig für Deinen Wohnort informierst. Andernfalls riskiert man hohe Bußgelder.
In diesem Beitrag erfährst Du, ob eine Hundehalterhaftpflicht in Hamburg vorgeschrieben ist. Wir zeigen Dir, was eine gute Police abdecken sollte und mit welchen Kosten Du rechnen musst.
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Speziell in Hamburg ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hundebesitzer gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht wird im § 12 des Hamburger Hundegesetzes (HundeG) ohne Ausnahmen festgelegt. Darin ist genau aufgeführt, welchen Anforderungen eine Tierhalterhaftpflicht genügen muss.
Andere Bundesländer hingegen verlangen eine Haftpflichtversicherung oft nur für sogenannte Listenhunde. Hamburg unterscheidet nicht.
Die Hundeverordnung der Hansestadt schreibt vor, dass die Mindestdeckungssummer bei einer Million Euro liegen muss. Damit führt Hamburg die Länderliste an.
Der Versicherungsschutz muss sowohl Personenschäden als auch sonstige Schäden umfassen. Hinzukommt die Abdeckung der Tierhalterhaftung gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es steht es einem frei, ob man die Versicherung ohne oder mit Selbstbeteiligung von höchstens 500 Euro abschließt.
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In der folgenden Tabelle siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
In Hamburg müssen sich Hundehalter nicht nur an die Versicherungspflicht halten, sondern auch an die Pflicht zur Kennzeichnung ihrer Tiere. Das bedeutet konkret, dass Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen.
Des Weiteren müssen Hundehalter die Sicherheit Dritter in jeder Situation garantieren können. Wenn Du also einen Hund in Hamburg halten möchtest, musst Du ihn stets so führen und beaufsichtigen, dass keine Lebewesen oder Sachen zu Schaden kommen.
Außerhalb der Wohnung beziehungsweise eines gesicherten Grundstücks gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Befreien kann man sich von dieser Auflage nur, wenn man einen Gehorsamkeitsnachweis des Hundes bei der zuständigen Behörde vorlegen kann.
Im zweiten Paragraph der Hamburger Hundeverordnung findet man einen Abschnitt zur Definition und Differenzierung gefährlicher Hunde. Das betrifft zunächst die folgenden Rassen:
Hinweis: Hier hat man leider kein Mitspracherecht. Der eigne Hund kann noch so lieb sein - das Gesetz ist eindeutig.
Darüber hinaus wird spezifisches Verhalten beschrieben, das einen Hund als gefährlich einstuft. Wird eine der folgenden Situationen festgestellt, wird der Hund dementsprechend klassifiziert:
Der dritte Absatz befasst sich mit Hunderassen, bei denen eine grundsätzlichen Gefährlichkeit zunächst angenommen wird. Es sei denn, es wird der zuständigen Stelle ein Beleg über die Harmlosigkeit des Hundes vorgelegt:
Die Rechte und Pflichten, die sich auf die genannten Hunderassen beziehen, finden auch Anwendung auf Kreuzungen sowohl untereinander als auch mit anderen Rassen.
Wer in Hamburg einen solchen gelisteten Hund halten möchte, ist unter anderem dazu verpflichtet, eine abgeschlossene Gehorsamkeitsprüfung und/oder einen Wesenstest vorzulegen. Außerdem ist eine Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip und eine chirurgische Kastration erforderlich.
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Die Preise können sich etwas unterscheiden, abhängig von der genauen Hunderasse und Deinem Wohnort. Für kleinere oder als nicht gefährlich betrachtete Hunde beginnen die Tarife in der Regel bei etwa 50 Euro im Jahr.
Doch nicht nur Rasse und Wohngegend beeinflussen den Preis, sondern auch Faktoren wie die gewählte Versicherungsgesellschaft, eventuelle Vorgeschichten der Tiere und die Höhe der Deckungssumme.
Selbst wenn für Deinen Hund keine Versicherungspflicht besteht, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sinnvoll. In Hamburg bist Du ohnehin dazu verpflichtet, doch vielleicht hast Du mal eine Debatte dazu mit der Familie in einem anderen Bundesland.
In der Regel zahlt man weniger als 100 Euro jährlich und ist in den allermeisten Situationen abgesichert. Ganz gleich, ob der Hund zu Hause, bei Freunden oder auf der Hundewiese Schaden anrichtet – die Versicherung übernimmt die Kosten. Je nach Versicherungsanbieter sind sogar Auslandsreisen und die Betreuung durch Fremde mitversichert.
Du siehst also, dass es kaum etwas gegen eine Hundehaftpflicht spricht. Klar kannst Du Dir die 50 bis 100 Euro im Jahr auch sparen und dafür einmal mehr tanken.
Doch was machst Du, wenn Du Mitschuld an einem Personenschaden hast? Oder ein teurer Sachgegenstand zerstört wurde? Hunde sind immer noch Tiere – wir werden nie jede Situation voraussehen können.
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Solltest Du es versäumen, der Hundeverordnung in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann je nach Einzelfall bis zu 10.000 € betragen.
Wir raten jedem Hamburger mit Hund dringend dazu, sich ausführlich über die Hundehalter-Pflichten in der Hansestadt zu informieren. Jeder, der sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern und im schlimmsten Fall sogar dem Erlöschen seines Versicherungsanspruchs zu rechnen.
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