In Deutschland ist die Hundeverordnung Ländersache. Daher ist eine Hundehaftpflicht nicht in jedem Bundesland Pflicht.
In diesem Artikel erfährst Du, wie die Rechtslage für Rheinland-Pfalz ist und welche Hunderassen in jedem Fall versichert werden müssen.
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Das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) umfasst eine Vielzahl von Rechten und Pflichten hinsichtlich der Haltung potenziell gefährlicher Hunde. Jede Person, die einen entsprechenden Hund hält, muss eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.
Die Hundeverordnung von Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass Sach- und Vermögensschäden jeweils durch mindestens 250.000 € abgedeckt sein müssen. Bei Personenschäden soll die Versicherungssumme mindestens 500.000 € betragen.
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Wie die Situationen in anderen Bundesländern aussieht, kannst Du der folgenden Tabelle entnehmen.
Die Landesregierung unterscheidet bei den versicherungspflichtigen Hunden nach zwei Kategorien.
In § 1 Absatz (1) des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) von Rheinland-Pfalz wird definiert, unter welchen Bedingungen ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Ein Hund gilt als gefährlich, wenn er:
Im zweiten Absatz werden Hunderassen genannt, die generell als gefährlich betrachtet werden. Auch Mischlinge dieser Rassen fallen darunter.
Zu diesen Rassen zählen:
In Rheinland-Pfalz ist der Handel, die Zucht und die Vermehrung von als gefährlich klassifizierten Hunden untersagt.
Wer einen solchen Hund halten möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird, beispielsweise bei einem nachgewiesenen berechtigten Interesse an der Haltung des Hundes. Zusätzlich muss der Halter den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung und seine Sachkunde durch einen Hundeführerschein belegen.
Ein gefährlicher Hund darf nur von Personen gehalten werden, die volljährig sind und als zuverlässig im Sinne des Gesetzes gelten. Menschen, die aus körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen gefährlichen Hund sicher zu führen, erhalten grundsätzlich keine Halteerlaubnis.
Ferner legt das Gesetz fest, unter welchen Bedingungen und an welchen Orten solche Hunde geführt werden müssen, einschließlich der Bestimmungen zu Leinen- und Maulkorbpflicht.
Wie bereits zuvor beschrieben, befasst sich die Hundeverordnung von Rheinland-Pfalz vornehmlich mit Regelungen rundum die Haltung und Führung von als gefährlich eingestuften Hunden. Einzig die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer ist für alle Hundehalter verpflichtend.
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Auch wenn Dein Hund nicht versicherungspflichtig ist, lohnt sich eine Haftpflicht in den meisten Fällen. Schließlich zahlst Du jährlich unter 100 € und bist auf alles vorbereitet.
Solltest Du Dich weigern, den Vorgaben der Hundeverordnung in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Wir raten allen Hundebesitzern in Baden-Württemberg eindringlich, sich ausführlich über die Hundehalterpflichten zu informieren. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.
Zusätzlich ist eine Haftpflichtversicherung auch für Hunderassen, die nicht als potenziell gefährlich gelten, empfehlenswert. Denn sobald Schaden entsteht, sei es an Sachen oder Personen, können die Kosten ungeahnte Folgen haben.