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Haftpflicht

Hundeverordnung & Hundehaftpflicht im Saarland 2024

Von
Christina Weidemann
|
Aktualisiert am
20
.
03
.
2024
|
Lesezeit:
3
Minuten

Es kann schneller passieren als man denkt: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und der Hund hat sich losgerissen. Wenn er dann auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, kann das sehr teuer werden.

Wer seinen Hund angemessen versichert hat, muss sich jedoch keine Sorgen machen. Je nach Bundesland kann eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben sein. Ob dies im Saarland der Fall ist und was die Hundeverordnung außerdem vorschreibt, erklären wir in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Gilt im Saarland eine Versicherungspflicht für Hunde?

Im Saarland regelt eine Polizeiverordnung den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Nach dieser Verordnung müssen Eigentümer sogenannter Listenhunden eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Was sind Listenhunde?

Listenhunde werden umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet. Es ist umstritten, inwiefern man vereinzelte Rassen als „potenziell gefährlich“ einstufen kann.

Die Debatte wird sowohl unter Hundebesitzern und nicht-Hundebesitzern gleichermaßen lautstark diskutiert. Auch auf politischer Ebene gibt es dazu keine Einigung. Aus diesem Grund existiert bis heute keine bundeseinheitliche Liste dazu.

Eine allgemeine Versicherungspflicht für alle Hunde besteht jedoch nicht. Trotzdem empfiehlt es sich auch für Besitzer von Hunden, die nicht als gefährlich gelten, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Denn für alle Schäden, die ein Hund verursacht, ist der Halter haftbar. Dies kann bei Sach- oder Personenschäden schnell zu finanziell bedrohlichen Forderungen führen.

Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt diese Arten von Schäden sowie potenzielle Vermögensschäden bis in den Millionenbereich ab. Für einen kleinen monatlichen Beitrag kann man bereits eine solche Versicherung abschließen.

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Nachfolgend siehst Du, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.

Pflicht für alle Rassen Pflicht für einzelne Rassen Keine Versicherungspflicht
Berlin Baden-Württemberg Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern
Niedersachsen Brandenburg
Sachsen-Anhalt Bremen
Schleswig-Holstein Hessen
Thüringen Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen

Welche Hunderassen brauchen im Saarland eine Haftpflicht?

Laut Paragraph 1 der Polizeiverordnung gelten Hunde als gefährlich, wenn sie

Bei Unsicherheiten bezüglich der Gefährlichkeit eines Hundes ist die zuständige Behörde berechtigt, eine Überprüfung anzufordern, ob der Hund den genannten Kriterien entspricht. Wird ein Hund als gefährlich klassifiziert, ist für seine Haltung eine spezielle Genehmigung erforderlich.

Diese wird nur erteilt, wenn der Halter bestimmte Bedingungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise bringt, wie etwa die Volljährigkeit, Zuverlässigkeit im Sinne des Gesetzes und eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, zum Beispiel einen Hundeführerschein.

Die Notwendigkeit einer Erlaubnis gemäß § 2 der Verordnung gilt ebenso für bestimmte Hunderassen, die in § 6 benannt werden, darunter:

Besitzer und Trainer dieser Hunde müssen, falls sie keinen gültigen Wesenstest vorlegen können, eine Erlaubnis gemäß § 2 beantragen.

Die Verordnung umfasst zahlreiche Sonderregelungen und Vorschriften zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes, wie beispielsweise die Maulkorb- und Leinenpflicht unter bestimmten Umständen und an bestimmten Orten.

Diese Bestimmungen sind auch für den Versicherungsschutz wesentlich. Daher ist es für Hundehalter im Saarland wichtig, nicht nur ihre Versicherungsbedingungen, sondern auch die Polizeiverordnung genau zu kennen.

Was Hundebesitzer zur Hundeverordnung im Saarland noch wissen sollten

Die Polizeiverordnung des Saarlandes konzentriert sich vorrangig auf die Regelungen zur Haltung von als gefährlich klassifizierten Hunden.

Eine allgemeine Verpflichtung, die für alle Hundehalter im Saarland gilt, ist die Steuerpflicht. Jeder Hundebesitzer muss für seinen Hund eine Hundesteuer bezahlen, für die normalerweise die jeweiligen Gemeinden zuständig sind.

Hinweis: Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es einige Versicherungsgesellschaften, die auch potenziell gefährliche und Kampfhunde versichern. Mit unserem kostenlosen Vergleichsrechner findest du stets die aktuellen Top-Tarife mit Bestpreisgarantie.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung für einen Hund?

Die Preise für eine Hundehaftpflichtversicherung können unterschiedlich sein, abhängig davon, um welche Hunderasse es geht und in welchem Ort man lebt. Für kleinere Hunde oder solche, die nicht als gefährlich klassifiziert sind, bewegen sich die Kosten in der Regel um etwa 50 Euro pro Jahr.

Aber neben der Hunderasse und dem Wohnort beeinflussen auch weitere Aspekte den Preis. Dazu zählen insbesondere die Versicherungsgesellschaft, eine eventuelle Vorgeschichte des Hundes sowie die Höhe der Deckungssumme.

Das sind die Vor- und Nachteile einer Haftpflichtversicherung für Hunde

Wie bereits zuvor erwähnt, lohnt sich eine Haftpflicht für jeden (also auch für Hunde, die im Saarland nicht versicherungspflichtig sind).

Vorteile Nachteile
Extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Keine Abdeckung von Verletzungen des eigenen Hundes (Krankenversicherung!)
Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden Versicherungsumfang ist Anbieter abhängig
Oft inkl. Auslandsschutz
Übernimmt meistens auch Schadenersatz und Schmerzensgeld
Sicherheit und Schutz bei Unfällen
Gilt in der Regel auch für Hundebetreuung

Die Kosten sind überschaubar und die Pro-Seite überwiegt mit starken Argumenten. Kommt es zum Ernstfall, muss der Hundehalter haften. Unabhängig davon, ob er gar nichts dafür konnte.

Auch kann man seinen Hund so mit ruhigerem Gewissen bei Freunden und Familie abgeben. Hunde sind immer noch Tiere – wir werden nie jede Situation voraussehen können.

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Hundepfoten hinterlassen eine Spur

Fazit

Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Vierbeiner steht bei uns immer an erster Stelle. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass es auch unsere Pflicht ist, uns und andere zu schützen. Wenn unser Hund einen Unfall verursacht hat, müssen wir dafür geradestehen.

Das kann schnell teuer werden. Damit wir jede Situation finanziell stemmen können, empfiehlt sich eine zuverlässige Haftpflichtversicherung. Diese ist für einzelne Hunderassen im Saarland ohnehin Pflicht. Wir legen sie jedoch ausdrücklich allen Hundebesitzern ans Herz.

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