Wir Deutschen sichern uns im Zweifelsfall lieber doppelt ab. Im Falle einer Haftpflicht für Hunde ist das auch absolut sinnvoll. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Lage in Sachsen aus?
In diesem Beitrag erfährst Du, ob eine Haftpflichtversicherung für Hunde im Freistaat verpflichtend ist. Außerdem zeigen wir Dir, mit welchen Kosten Du rechnen musst und wie das Landesgesetz mit potenziell gefährlichen Hunden umgeht.
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Der sächsische Landtag hat das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ verabschiedet, welches im August 2000 in Kraft trat und zuletzt im Juli 2008 aktualisiert wurde.
Hauptaugenmerk der Hundegesetzgebung in Sachsen liegt auf der Regelung für Listenhunde. Besitzer solcher Hunde sind dazu verpflichtet, eine gültige Hundehaftpflichtversicherung vorweisen zu können.
Hunderassen, die laut Gesetz nicht als gefährlich gelten, fallen nicht unter diese Regelung.
Anders als in den Verordnungen einiger anderer Bundesländer, sind in Sachsen keine spezifischen Mindestsummen für den Versicherungsschutz festgelegt. Dennoch ist es ratsam, an dieser Stelle nicht zu sparen.
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Die folgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick, in welchen Bundesländern überall eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist.
Gemäß der Hundeverordnung Sachsens werden Hunde als gefährlich angesehen, wenn sie allgemein als solche betrachtet werden oder wenn ihre Gefährlichkeit in speziellen Fällen nachgewiesen wurde. Eine generelle Vermutung der Gefährlichkeit besteht bei Hunderassen, die
Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden werden als Listenhunde betrachtet und gelten vor dem sächsischen Gesetz grundsätzlich als gefährlich:
Unabhängig von der Rassenzugehörigkeit werden Hunde individuell als gefährlich eingestuft, wenn sie
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Hund im Einzelfall als gefährlich gilt, trifft die zuständige Kreispolizeibehörde.
Anders als in manchen anderen Hundegesetzen, macht das sächsische Hundegesetz keinen Unterschied zwischen gefährlichen Hunden und sogenannten Kampfhunden.
Um in Sachsen einen als gefährlich klassifizierten Hund halten zu dürfen, ist eine Genehmigung der zuständigen Kreispolizeibehörde notwendig. Zudem muss der Halter eine gültige Hundehaftpflichtversicherung nachweisen und folgende Bedingungen erfüllen:
Zudem ist es erforderlich, dass an den Eingängen des Hauses oder der Wohnung des Halters ein gut sichtbares Warnschild angebracht wird, wenn dort ein als gefährlich kategorisierter Hund gehalten wird.
In der Öffentlichkeit müssen sie stets angeleint und mit einem Maulkorb versehen sein. Es ist untersagt, die Hunde auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen oder in Schwimmbäder mitzunehmen.
Außerdem darf die Führung eines potenziell gefährlichen Hundes an öffentlichen Orten nur an Personen übertragen werden, die aufgrund ihres Alters sowie ihrer körperlichen und geistigen Verfassung hierzu in der Lage sind. Es ist verboten, mehrere dieser Hunde gleichzeitig von einer Person führen zu lassen.
Die Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können variieren, je nachdem, um welche Art von Hund es sich handelt und wo genau Du lebst. Für kleinere Hunde oder solche, die nicht als gefährlich eingestuft sind, bewegen sich die Preise um etwa 50 Euro pro Jahr.
Neben der Hunderasse und Wohnort spielen aber auch noch weitere Einflussfaktoren mit rein. Allen voran: der Versicherungsanbieter, eine mögliche Vorgeschichte des Tiers und die Deckungssumme.
Auch wenn in Sachsen nicht jeder Hund versicherungspflichtig ist, lohnt sich eine Haftpflicht in den meisten Fällen doch. Schließlich zahlst Du jährlich unter 100 Euro und bist auf alle Eventualitäten vorbereitet.
Völlig egal, ob Dein Hund bei Dir oder bei Bekannten, auf der Hundewiese oder im Urlaub etwas kaputt macht – die Versicherung zahlt. Je nach Anbieter sind nämlich auch Auslandsaufenthalte sowie Hundebetreuung eingeschlossen.
Wie Du der Übersicht entnehmen kannst, spricht eigentlich nichts wirklich gegen eine Hundehaftpflicht. Klar kannst Du Dir die 50 bis 100 Euro im Jahr auch sparen und dafür einmal mehr tanken gehen.
Doch geht die Rechnung im Nachhinein wirklich auf, wenn Dein Hund ein Auto beschädigt oder, noch schlimmer, einen Menschen verletzt hat? Hunde sind immer noch Tiere – wir können nicht in die Zukunft sehen.
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Solltest Du Dich weigern, den Vorschriften der Hundeverordnung in Deinem Bundesland nachzukommen, wirst Du mit einem Bußgeld belegt. Dies kann je nach Einzelfall bis zu 10.000 Euro sein.
Darüber hinaus kann Dir die Erlaubnis für die Haltung Deines Hundes entzogen werden.
Die Sicherheit unserer Hunde steht bei uns immer an erster Stelle. Aber wir müssen auch bedenken, dass wir eine Verantwortung haben, uns selbst und andere zu schützen. Sollte unser Hund, ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt, einen Unfall verursachen, sind wir dafür verantwortlich.
Die Kosten können sich schnell summieren. Um zu vermeiden, dass Du am Ende lebenslang dafür aufkommen musst, ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ratsam. Mit unserem praktischen Versicherungsrechner findest Du schnell die besten Tarife im Vergleich.